Satzung Beiträge und Gebühren
Die Satzung der SSG wurde umfassend erneuert. Grund hierfür ist die zukunftsfähige Aufstellung des Sportvereins. Der Vorstand und geschäftsführende Vorstand
wurde bisher in seinen Funktionen durchgeführt, aber in der Satzung nicht aufgeführt. Die Sparten rücken nun mehr in den Fokus und sind in der neuen Satzung ausführlich beschrieben. Keine
Berücksichtigung fand bisher der Datenschutz in der Satzung. Entsprechende Regelung ist in § 14 aufgeführt.
Des Weiteren werden die Mitgliedsbeiträge nun in einer Beitragsordnung aufgeführt. Neu ist zudem die Gebühren- und Entschädigungsordnung.
Die Satzung mit den jeweiligen Ordnung wurde beim Notar im Vorwege besprochen und ist nun auf der Mitgliederversammlung durch die Mitglieder auf der
Jahreshauptversammlung abzustimmen.
Für Rückfragen steht der Vorstand gerne zur Verfügung.